Es ist eine Zunahme der Streitigkeiten vor deutschen Arbeitsgerichten zu verzeichnen. Dies geht einher mit stetig steigenden
Kosten zur Durchsetzung der Interessen als Arbeitnehmer bzw. Angestellter / Beamter.
Der Arbeitsrechtsschutz sichert im Rahmen der Privatrechtsschutzversicherung Streitigkeiten mit dem Dienstherrn oder Arbeitgeber ab.
Die Arbeitsrechtsschutzversicherung deckt die Kosten eines Rechtsstreites - und dies bereits bei einer außergerichtlichen Tätigkeit des Anwaltes.
Der Geltungsbereich ist branchenüblich europaweit.
Fast 20% aller Schadenfälle der Rechtsschutzversicherung beziehen sich ausschließlich auf den Arbeitsrechtsschutz.
Eine Absicherung sollte frühzeitig überlegt sein, gilt doch bei den meisten Anbietern eine Wartezeit von 3 Monaten. Wenige Versicherer
schreiben sogar noch längere Wartezeiten vor.
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