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Pferdehaftpflicht

Pferdehaftpflicht Vergleich

Die Pferdehaftpflicht sollte für jeden Pferdehalter als eine sinnvolle und wichtige Absicherung betrachtet werden.
Denn auch Pferde können Schäden anrichten - und diese sind erfahrungsgemäß oftmals recht hoch.

Ob das Pferd einen Personenschaden oder Sachschaden verursacht, oder ein Flurschaden bei der Weidehaltung entsteht, wer mit Pferden umgeht, dem muss klar sein, dass hieraus eine Haftung für entstandene Schäden resultieren kann. Ein Pferdehaftpflicht Vergleich hilft hier eine günstige Pferdehaftpflicht zu finden. Der rechtzeitige Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Pferde schützt in diesem Zusammenhang den Pferdehalter - aber auch den Fremdreiter oder Hüter des Pferdes - vor hohen Schadenersatzforderungen.

Beim Umgang mit Pferden spielt das Verschulden nicht immer eine Rolle. Allein die Haltung des Pferdes rechtfertigt eine Haftung des Pferdehalters (Gefährdungshaftung). Lediglich eigenes Verschulden oder Mitverschulden des Verletzten oder Geschädigten können die Schadenersatzansprüche einschränken oder im Idealfall ausschließen.

Die Kosten aus Schadenersatzansprüchen sind oftmals nicht vorhersehbar.
Bei Sachschäden hat der Tierhalter für die Reparatur oder den Ersatz aller betroffenen Gegenstände aufzukommen.
Bei Verletzung von Menschen sind die finanziellen Auswirkungen häufig noch viel größer: Arzt-, Krankenhaus- und Pflegekosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld, mögliche lebenslange Renten für die Opfer oder Hinterbliebenen – wer die Aufsicht über das Pferd hat, muss für den angerichteten Schaden aufkommen.

Die Pferdehaftpflicht ist zwar seitens des Gesetzgebers nicht zur Pflicht erhoben worden, jedoch sollte diese Haftpflichtversicherung für Pferde durchaus als eine solche behandelt werden. 

Bei uns können Sei die Pferdehaftpflicht online abschließen . Bei Fragen zum Versicherungsschutz stehen unsere Versicherungsexperten Ihnen gern zur Verfügung.

Pferdehaftpflicht was ist wichtig

  • Achten Sie auf hohe Deckungssummen
    Die Deckungssumme (Versicherungssumme) sollte entsprechend hoch angesetzt werden. Denn Sie haften nach dem Gesetz in unbegrenzter Höhe. Experten empfehlen eine Deckungssumme von mind. 5 Mio Euro. 
  • versichern Sie alle Ihre Pferde
    ein Herauspicken bestimmter Pferde macht keinen Sinn. Der Vertrag wird konkret auf ein bestimmtes Tier abgeschlossen. 
  • Und im Schadensfall
    Geben Sie bei einem Haftpflichtschaden gegenüber dem Geschädigten kein Schuldeingeständnis ab. Sie können hierdurch ihren Versicherungsschutz verwirken.
  • Achten Sie auf wichtige Deckungseinschlüsse
    z.B. Nutzung von Kutschen- oder Schlitten, Mietsachschäden z.B. an Stallungen

Pferdehaftpflichtversicherung - Fremdreiter oder Reitbeteiligung

Die meisten Pferdehaftpflichtversicherungen bieten Versicherungsschutz sofern das Pferd beritten wird. Versicherungsschutz besteht in solchen Fällen für den Tierhalter als Reiter des Pferdes aber speziell eben auch für fremde Personen, welche gelegentlich - und nicht gewerblich und unentgeltlich - das Pferd reiten. Der Fremdreiter beteiligt sich in der Regel nicht am Unterhalt oder der Pflege des Pferdes.

Kommt ein Fremdreiter selbst zu Schaden, so sind jedoch derartige Eigenansprüche des Fremdreiters nicht in jeder Pferdehaftpflichtversicherung automatisch versichert. Hier lohnt der Blick in die Versicherungsbedingungen unseres Pferdehaftpflichtversicherung Vergleiches.

Zu beachten sind die Unterschiede zur Reitbeteiligung. Die Reitbeteiligung zeichnet sich durch einen vertragsgemäßen regelmäßigen Umgang mit dem Pferd aus. Sie ist zudem am Unterhalt oder der Pflege des Pferdes beteiligt.
Rechtlich ist die Reitbeteiligung damit dem Pferdehalter gleichgestellt. Dies hat zur Folge, dass die Reitbeteiligung im Rahmen der Pferdehaftpflichtversicherung keine Eigenansprüche geltend machen kann.
In der Praxis bieten jedoch hochwertige Tarife der privaten Pferdehaftpflichtversicherung zwischenzeitlich auch für Reitbeteiligungen entsprechenden Versicherungsschutz. Zu empfehlen ist eine namentliche Nennung dieser Personen in der Versicherungspolice.

Deckungserweiterungen in der Pferdehalterhaftpflicht

Mietsachschäden Pferdehaftpflicht

Mietsachschäden können in der Pferdehalterhaftpflicht in unterschiedlichster Form mitversichert sein. Nicht jeder Pferdehalter hat die Möglichkeit, sein Pferd auf eigenen Grundstücken unter zustellen. Oftmals werden fremde Stallungen oder Boxen angemietet. Richtet das Pferd dort einen Schaden an, kann die Reparatur schnell hohe Summen annehmen. Der Einschluss von Mietsachschäden an gemieteten Stallungen oder Boxen stellt daher eine wichtige Absicherung dar.

Aber auch hier gilt: Nichts ist automatisch mitversichert. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen oder unser Vergleich der Pferdehaftpflichtversicherung hilft hier weiter. 

Wer sein Pferd transportieren muss, sollte darauf achten, dass Schäden an gemieteten Pferdetransportanhängern oder gemieteten Pferdeboxen mitversichert sind. Ein Schaden an einem Pferdetransportanhänger erreicht schnell mehrere 100 Euro - eine Forderung die den Pferdehalter oft unvorhergesehen trifft. Hier bieten einige gute Tarife der Pferdehaftpflichtversicherung entsprechenden Schutz. Jedoch sollte stets eine entsprechende Selbstbeteiligung berücksichtigt werden.

Schlitten- und Kutschenrisiko

In der privaten Pferdehaftpflichtversicherung sind grundsätzlich nur unentgeltliche Maßnahmen versichert. Wer regelmäßig Kutschfahrten anbietet, der benötigt eine entsprechende Haftpflicht unter Einschluss des Kutschrisikos.

Das reine private - und nicht entgeltliche ziehen von Schlitten oder Pferdekutschen ist bei vielen Pferdehaftpflichtversicherungen versicherbar. Auch hier hilft unser Vergleich zur Pferdehaftpflichtversicherung weiter.

Teilnahme an Rennen und Turnieren

Nicht automatisch immer mitversichert, aber in einigen Pferdehaftpflicht Tarifen inbegriffen, ist der Versicherungsschutz bei der Teilnahme an Pferderennen oder Turnierveranstaltungen. Während normale Turnierveranstaltungen meist kein Problem im Versicherungsschutz darstellen, sollte die Teilnahme an Pferderennen genau geprüft werden. Hier schließen die meisten Versicherer den Versicherungsschutz bei der direkten Teilnahme aus, wobei jedoch die Vorbereitungen hierzu mitversichert sind.

Mehr Information in Sachen Pferdehaftpflicht

Fallbeispiele: So hilft eine Rechtsschutzversicherung

Häufig gestellte Fragen zum Thema Pferdehaftpflicht

Wer ist in der Pferdehalterhaftpflichtversicherung versichert?

In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter der in der Police aufgeführten Pferde.

Gleichwohl ist üblicherweise in der Pferdehalterhaftpflichtversicherung die gesetzliche Haftpflicht eines nicht gewerbemäßig tätigen Tierhüters versichert. (z.B. ein Bekannter der auf das Pferd "aufpasst", während Sie im Urlaub sind)

Soll das Pferd auch geritten werden - durch den Pferdehalter oder durch dritte Personen - ist auf den Einschluss der Reiterhaftpflicht im Rahmen des Fremdreiterrisikos zu achten. Viele Tarife der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhalten bereits diese Deckung.

Gleiches gilt für sog. Reitbeteiligungen, also Personen, die neben dem eigentlichen Tierhalter sich am wirtschaftlichen Unterhalt des Pferdes beteiligen.

Leistungen der Haftpflichtversicherung für Pferde

Wie jede Tierhaftpflicht stellt auch die Pferdehalterhaftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer im Leistungsfall im Rahmen der Versicherungsbedingungen von Haftpflichtansprüchen Dritter frei. Dabei obliegen der Versicherung folgende Aufgaben:

Prüfung der Schadenersatzpflicht
Nach einem Schadenfall prüft die Haftpflichtversicherung für Pferde – natürlich auch im eigenen Interesse – ob der Kunde tatsächlich schadenersatzpflichtig ist.

Abwehr unberechtigter Ansprüche
Unberechtigte Ansprüche werden durch den Versicherer abgewehrt, wenn nötig auch vor Gericht. Daraus anfallende Gerichts- und Anwaltskosten trägt die Haftpflichtversicherung für Pferde.

Schadenersatzleistung berechtigter Ansprüche
zum Beispiel:

  • Verursachung eines Verkehrsunfalls durch das Pferd
  • Pferd wirft Reiter ab
  • Beschädigung einer angemieteten Stallung
  • Beschädigung eines Pferdetransportanhänger

Welche Ansprüche befriedigt die Haftpflichtversicherung für Pferde?

Bis zu den vertraglich genannten Höchstsummen (Deckungssummen) übernimmt die Haftpflichtversicherung für Pferde die Schadenersatzleistungen bei:

  • Personenschäden (Verletzung, Tod)
  • Sachschäden (Beschädigung oder Zerstörung)

Viele der heute angebotenen Tarife bieten eine pauschale Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden. Diese stellt dann die Höchstentschädigung bei einem Schaden dar. D.h. die Kosten für Personenschäden und Sachschäden werden summiert betrachtet.

Weiterhin entschädigen die meisten Haftpflichtversicherungen für Pferde auch unechte Vermögensschäden. Dies sind finanzielle Schäden, die infolge Personen- oder Sachschäden entstanden sind. 

Nicht versichert in der Pferdehaftpflicht Versicherung

Die Pferdehaftpflicht-Versicherung deckt nicht alle möglichen Schäden ab. Aus diesem Grunde sollte bei Abschluss einer Pferdehaftpflicht Versicherung nicht nur ein möglichst günstiger Preis als Entscheidungskriterium herangezogen werden, sondern dem Versicherungsumfang Vorrang gegeben werden.

Folgende typische Schäden sind nicht automatisch mitversichert - jedoch in Versicherungstarife mit hochwertigen Versicherungsschutz oftmals automatisch enthalten:

  • Schäden an bzw. mit geliehenen Pferdeanhängern
  • Ansprüche des Fremdreiters gegenüber dem Versicherungsnehmers
  • Schäden an gemieteten Stallungen
  • Schäden durch gewollten Deckakt
  • Bergungskosten des Pferdes

Die Liste läßt sich in einigen Bereichen noch fortführen. Unser Pferdehaftpflicht Test zeigt Ihnen die Unterschiede verschiedener Tarife und Anbieter auf.

In der privaten Pferdehaftpflicht ebenfalls nicht versichert ist die gewerbliche Nutzung der Pferde. Einer gewerblichen Nutzung ist jede Form einer entgeltlichen Gegenleistung gleichgestellt. Somit sind auch Reiterhöfe oder Tierpensionen i.d.R. über diese Tarife nicht versicherbar. Hierzu empfehlen wir ein Angebot zum Abschluss von Spezialtarifen anzufordern.