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Privathaftpflicht

Private Haftpflichtversicherung

Ist eine Haftpflichtversicherung sinnvoll ?

Zahlreiche Versicherungsexperten empfehlen dringend den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, auch wenn diese zu den freiwilligen Versicherungen zählt. Grundlage hierfür ist die Regelungen gem. den Ausführungen des BGB §823.

Wer schuldhaft einen Schaden anrichtet ist für den daraus resultierenden Schadenersatz vollumfänglich verantwortlich. Der Schadenverursacher haftet mit seinem gesamten Vermögen sowie auch künftigen Einnahmen. Manchmal genügt bereits eine Sekunde der Unaufmerksamkeit und schon ist ein Mißgeschick geschehen. Sie lassen versehentlich das Handy eines guten Bekannten fallen oder streifen als Radfahrer ein parkendes Auto. Schnell ergeben sich Schadenersatzforderungen von einigen 100 oder gar über 1000 Euro.

Eine private Haftpflichtversicherung bietet in einem solchen Sachschaden finanziellen Schutz. Insbesondere, wenn Personen zu Schaden kommen, ist eine Private Haftpflichtversicherung sinnvoll und schützt vor den finanziellen Folgen.

Wichtiges gleich im Vorraus

  • Achten Sie auf hohe Deckungssummen 
    Die Deckungssumme (Versicherungssumme) sollte entsprechend hoch angesetzt werden. Denn Sie haften nach dem Gesetz in unbegrenzter Höhe. Experten empfehlen eine Deckungssumme von mind. 10 Mio Euro. 
  • Mitversicherung von Familienangehörigen im Haushalt
    Prüfen Sie, ob ggf. im Haushalt lebende Großeltern oder Kinder beitragsfrei mitversichert werden können.
  • Deliktunfähigkeit mitversichern
    Überprüfen Sie, ob Deliktunfähigkeitsschäden mitversichert sind. Dies ist bei minderjährigen Kindern aber auch bei geistig behinderten Familienmitgliedern wichtig. 
  • Und im Schadensfall
    Geben Sie im Schadensfall gegenüber dem Geschädigten kein Schuldeingeständnis ab. Sie können hierdurch ihren Versicherungsschutz verwirken.
  • gewerbliche und freiberufliche Risiken 
    Für Selbständige, Freiberufler oder auch Firmen ist der Abschluss einer speziellen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung notwendig.

günstige Privathaftpflichtversicherung hilft

Privathaftpflicht Personenschaden

Personenschaden

Die Private Haftpflichtversicherung spricht von einem sogenannten Personenschaden, wenn direkt Menschen zu Schaden gekommen sind. Zu ersetzen sind beispielsweise Arztkosten, Krankenhausaufenthalt aber auch Pflegekosten des Geschädigten.Weitere Ansprüche, wie mögliche Rentenzahlungen oder Schmerzensgeldzahlungen für das Opfer werden ebenfalls im Rahmen der Personenschäden ersetzt.


Aus vorgenannten Gründen sind gerade Personenschäden in ihrer Höhe kaum vorhersehen und können den Schadenverursacher schnell in den finanziellen Ruin stürzen. 

Privathaftpflicht Sachschaden

Sachschaden

Ein Sachschaden liegt dann vor, wenn Eigentum einer anderen Person zu Schaden kommt. Sei es, dass ein Kind beim Fahrrad fahren ein parkendes Auto streift und der Seitenspiegel kaputt geht, oder auch das versehentliche fallen lassen des Laptops oder Handys eines Freundes.
Hohe Sachschäden entstehen, wenn der unachtsame Umgang mit Feuer zu einem Hausbrand führt und dieser sich auf umliegende Wohnungen oder Gebäude ausbreitet.

Hier ist eine Privathaftpflicht auf jeden Fall die richtige Wahl.

Privathaftpflicht Vermögensschaden

Vermögensschaden

Vermögensschäden liegen vor, wenn finanzielle Schäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens eintreten. Im Rahmen der Privathaftpflicht sind auch nur diese in den meisten Fällen mitversichert.
Typisch für Vermögenschäden sind die Forderung von Einkommensverlusten infolge eines Personenschadens.

Gute und aktuelle Tarife der Privathaftpflichtversicherung bieten hierzu im Rahmen der pauschalen Versicherungssumme kostenschutz.

Haftpflichtversicherung der Kinder

Nach dem Gesetz haften Kinder unter 7 Jahre für angerichtete Schäden nicht. Speziell im Straßenverkehr ist diese Regelung bei Kindern zwischen dem 7. und Vollendeten 10. Lebensjahr auf Vorsatz begrenzt. 

Für ältere Kinder gilt bis zum 18.Lebensjahr die Regelung, dass diese für einen angerichteten Schaden nur haftbar gemacht werden können, wenn sie die erforderliche Einsicht für ihr Tun und Handeln besitzen.

Demgegenüber haften Eltern deliktunfähiger Kinder nur dann für Schäden ihrer Kinder, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Der Umfang der Aufsichtspflicht ist von vielen Faktoren abhängig. Sie richtet sich dieser nach dem Alter, den geistigen Entwicklungsstand sowie den jeweiligen Zumutbarkeitsumständen in Hinblick auf die Aufsichtspflicht. 

Die Absicherung deliktunfähiger Kinder bieten viele Tarife  beitragsfrei mit an. Jedoch kann ein Vergleich Haftpflichtversicherung nicht schaden, da hohe Unterschiede in der Selbstbeteiligung oder zu zahlenden Prämie vorhanden sind.

optionale Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung

Der Verlust eines beruflichen Schlüssels für den Zugang zu Büro- oder Werkräumen, ein Schaden bei der Nachbarschaftshilfe, Haftpflichtschäden können im täglichen Leben in vielfältiger Art entstehen. Nicht immer sind jedoch derartige Schäden automatisch mitversichert. Im Rahmen sog. Deckungserweiterungen bieten einige Haftpflichttarife jedoch auch hierfür Schutz.

Gefälligkeitsschäden

Sie wollten einem guten Bekannten nur bei einer Angelegenheit helfen. Was aber, wenn Ihnen bei dieser Hilfeleistung ein Mißgeschick widerfährt und dem Bekannten ein Schaden zugefügt wird ?

Handelt es sich hierbei um eine unentgeltliche Hilfeleistung, besteht auch hier Versicherungsschutz im Rahmen der Klausel zu Gefälligkeitsschäden. Ein sinnvoller und notwendiger optionaler Einschluss in jede Privathaftpflichtversicherung, auch wenn in einigen Tarifen die Leistungen durch Selbstbehalte oder gedeckelte Versciherungssummen begrenzt sind.

Schlüsselschäden Versicherung

Ob beruflich Bereich oder im privaten Bereich: Das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln kann zu hohen Kosten führen, da nicht selten ganze Schließanlagen ausgetauscht werden müssen.

Aus diesem Grunde sollte der Einschluß von sog. Schlüsselschäden in die bestehende Privathaftpflichtversicherung geprüft werden.

Die Versicherer unterscheiden dabei unter privaten Schlüsseln, die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben, und beruflich genutzten Schlüsseln, welche sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben.

Im Bereich der beruflichen Schlüsselschäden ist oftmals ein Aufpreis bei der privaten Haftpflichtversicherung zu zahlen. Einige Versicherer bieten hierfür keinen Versícherungsschutz an. Unser Vergleich hilft Ihnen bei der Suche nach einer passenden Privathaftpflicht weiter.

Mitversichert sind General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage, aber auch Code-Cards.

Der Versicherungsschutz beschränkt sich i.d.R. auf die Kosten für die Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für ein vorübergehendes Notschloß. Nicht versichert bleiben i.d.R. mögliche Eigenschäden, z.B. die Kosten für das eigene Türschloß zur Wohnung.

Deliktunfähigkeitsklausel in der Haftpflichtversicherung

Nicht jeder Schädiger kann für seinen Schaden verantwortlich gemacht werden. Voraussetzung für eine Haftung ist die Deliktsfähigkeit oder Schuldfähigkeit.

So haften z.B. Minderjährige unter 7 Jahren nicht für Ihre Handlungen. Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr haften nur dann, wenn sie während der schädigenden Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatten. Hat jedoch eine Aufsichtspflichtige Person während der schädigenden Handlung ihre Aufsichtspflicht verletzt, besteht aber die Möglichkeit, Schadenersatz vom Aufsichtspflichtigen zu fordern.

Der Einschluß der sog. Deliktunfähigkeitsklausel sollte bei Familien mit minderjährigen Kindern aber auch geistig behinderten Personen in Erwägung gezogen werden.

Schäden an geliehenen Sachen

Nicht immer sind Schäden an geliehenen Sachen oder gemieteten Sachen gleich existenziell bedrohend.
Trotzallem, eine Tasse Kaffee auf das vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Laptop verschüttet oder das geliehene medizinische Gerät kaputt gemacht .... ärgerlich und kostenintensiv sind derartige Schäden in jedem Falle.

Es gilt jedoch zu beachten, dass viele Tarife der Privaten Haftpflichtversicherung derartige Schäden an geliehenen Sachen nicht ersetzen. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen hilft hier weiter und klärt über den bestehenden Versicherungsschutz auf. Oftmals kann bei einer bestehenden Haftpflichtversicherung durch eine Umstellung auf den aktuellen Tarif der Versicherungsschutz auch auf Schäden an geliehenen Sachen erweitert werden. Dies ist überwiegend mit einem nur geringen Mehrbeitrag möglich.

Forderungsausfallschutz

Obwohl die Private Haftpflichtversicherung zu den wohl wichtigsten Versicherungen gehört, gibt es nach wie vor Haushalte ohne eine derartige Police.

Schlecht nicht nur für den Schadenverursacher sonder auch für den Geschädigten, wenn Schadenersatzforderungen mangels vorhandenen Einkommens oder Vermögens beim Schadenverursacher ins Leere laufen. Ein typischer Fall für einen Forderungsausfall.

Die Forderungsausfallversicherung als Bestandteil vieler Privaten Haftpflichtversicherungen sichert den Geschädigten für eigene Schadenersatzanforderungen, in dem Fall dass der Schuldige nicht zahlt oder nicht zahlen kann.

Je nach Versicherer bieten diese die Forderungsausfallversicherung erst ab einer bestimmten Forderungshöhe (z.B. ab 2500 Euro). Grundlage für die Inanspruchnahme der Forderungsausfallversicherung ist ein gerichtlich erwirkter Schuldtitel über den Schadensverursacher.

Mehr Information in Sachen Privathaftpflicht

Häufig gestellte Fragen zum Thema private Haftpflichtversicherung

Was leistet die private Haftpflichtversicherung?
  1. Die private Haftpflichtversicherung wird stets prüfen, ob eine Schadenersatzpflicht der versicherten Person besteht. Nach einem Schadenfall prüft der Versicherer– natürlich auch im eigenen Interesse – ob der Kunde tatsächlich schadenersatzpflichtig ist.
  2. Abwehr unberechtigter Ansprüche: Unberechtigte Ansprüche werden durch die Haftpflichtversicherung abgewehrt, wenn nötig auch vor Gericht. Anfallende Gerichts- und Anwaltskosten trägt die Versicherung.
  3. Regulierung berechtigter Ansprüche zum Beispiel:
  • Verursachung eines Verkehrsunfalls als Radfahrer oder Fußgänger (nicht aber als Benutzer eines KFZ)
  • Schäden durch Vernachlässigung der Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder
  • Mieter oder Eigentümer eines Einfamilienhauses, wenn sie ihre Verkehrssicherungspflicht vernachlässigen.
Mitversicherung des Partners einer Lebensgemeinschaft

Neben den Single-Haushalten leben auch immer mehr Menschen in einer nichtehelichen Lebenspartnerschaft gemeinsam in einem Haushalt. Hier kann der Versicherungsschutz beider Partner (inkl. der minderj. Kinder) auf eine gemeinsame Police der Privathaftpflichtversicherung zusammengefaßt werden. 

Beachtet werden sollte jedoch, daß gegenseitige Ansprüche von in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, nicht versichert sind. Dies gilt jedoch nicht bei Lebenspartnerschaften im Falle von Personenschäden. Hier besteht seitens der Sozialversicherungsträger eine Regressmöglichkeit gegenüber dem Schadenverursacher. Insbesondere Krankenkassen machen hiervon regelmäßig Gebrauch.

Achten Sie darauf, dass Ihre Private Haftpflichtversicherung den Schutz von "Regressansprüchen der Sozialversicherungsträger" vorsieht. 

Wann muss ich eine separate Haftpflichtversicherung beantragen?

Für nachfolgende Bereiche ist der Abschluss einer Spezial-Police in der Haftpflichtversicherung erforderlich, da diese Risiken nicht unter die Privathaftpflichtversicherung fallen:

Wie Melde ich einen Haftpflicht Schaden?

Sollte doch einmal ein Schaden verursacht worden sein, so ist der jeweilige Privathaftpflicht Versicherer umgehend schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Umstände, die zu dem Schadensfall geführt haben, müssen hierbei wahrheitsgemäß geschildert werden. Je genauer der Schadenhergang dem Versicherer geschildert werden kann, um so zügiger erfolgt auch eine Regulierung. Sofern es möglich ist, sollten der Schadenmeldung Fotos beigefügt werden.

Der Versicherer wird sich dann in der Regel mit dem Geschädigten in Verbindung setzen. Wird gegen den Schadenverursacher gerichtlich Klage erhoben, so muss der Versicherungsnehmer umgehend seinen Haftpflichtversicherer davon in Kenntnis setzen.

Dringend abzuraten ist von einer Selbstregulierung des angerichteten Schadens oder der Abgabe eines Schuldeingeständnisses. In solchen Fällen besteht die Gefahr den Versicherungsschutz teilweise oder vollständig zu verlieren.

Privathaftpflicht Vergleich und wechseln

Egal ob Single oder Familie: Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist wichtig. Die Haftpflichtversicherung schützt vor Forderungen auf Grundlage der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen.

Ein Vergleich der privaten Haftpflichtversicherung lohnt sich durchzuführen. Haben sich doch in den letzten Jahren die Bedingungen marktübergreifend verbessert. Teilweise sind sogar die Prämien gesunken.

Unser Vergleich zeigt Ihnen, dass eine Privathaftpflichtversicherung nicht teuer sein muss. Schon für 50 bis 60 Euro pro Jahr erhalten Sie grundlegenden Versicherungsschutz. Sparen Sie durch Haftpflichtversicherung Vergleiche von Finanzprofit Versicherungsmakler.

Eine bestehende Haftpflichtversicherung können Sie im Rahmen der ordentlichen Kündigungsfrist mit 3 Monate zum Vertragsablauf kündigen. Findet einmal eine Preiserhöhung statt, so räumt der Gesetzgeber eine außerordentliche Kündigungsfrist von 1 Monat ab Mitteilung der Beitragserhöhung ein.

Um eine Versicherungslücke zu vermeiden, sollte ein zeitlich nathloser Versichererwechsel erfolgen.