Wegnahme einer beweglichen Sache mit dem Ziel, sie sich anzueignen.
Bei den Versicherungen wird zwischen dem einfachem Diebstahl, dem Entwenden einer ungesicherten Sache, und dem Einbruchdiebstahl unterscheiden. Der einfache Diebstahl ist nicht versichert.
Ausnahme hier: Fahrraddiebstahl gegen Aufpreis. Einbruchdiebstahl in der eigenen Wohnung ist über eine Hausratversicherung abgesichert. Bei Einbrüchen in ein Auto ist die Teilkaskoversicherung gefragt.
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