Erstmalige Zahlung des Beitrags nach Vertragsschluss.
Versicherungsschutz beginnt mit dem Eingang des Erstbeitrages. Bis zu diesem Zeitpunkt gewähren die Versicherer oft eine vorläufige Deckung.
Alle weiteren Beiträge sind zu Beginn der vereinbarten Frist zu zahlen. Die Zahlungsweise kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein.
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