In einem Schadenfall kann gekündigt werden. Die Kündigung kann nach einem Monat nach Regulierung des Schadens fristlos oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres erfolgen. Im Falle einer fristlosen Kündigung gilt allerdings zu beachten, dass dem Versicherungsunternehmen die Prämien bis zum Ende des Versicherungsjahres zustehen. Eine fristlose Kündigung im Schadensfall sollte somit gut überlegt sein.
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