Anteil für den Kunden an den vom Versicherer erwirtschafteten Überschüssen.
In der Lebensversicherung ist die Gewinnbeteiligung vertraglich vereinbart. In der Schadenversicherung ist die Gewinnbeteiligung der Schadenversicherer in deren Satzungen verankert. Oft gibt es eine Beitragsrückerstattung. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) müssen im Gegensatz zu Aktiengesellschaften (AG) erwirtschaftete Überschüsse ihren Mitgliedern zugute kommen lassen. Sie tun dies regelmäßig durch Gewinnbeteiligungen, die oftmals allen Mitgliedern zugute kommen - nicht nur den schadenfreien.
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