Beendigung eines Versicherungsverhältnisses.
Die Beendigung eines Versicherungsverhältnisses ist durch eine ordentliche aber auch durch eine außerordentliche Kündigung möglich. Die ordentliche Kündigung ist zum Ablauf des Vertrages möglich. Hierbei gilt die Kündigungsfrist von ein bis drei Monaten vor Ablauf einzuhalten, da sonst der Vertrag sich automatisch um ein Jahr verlängert. Die außerordentlichen Kündigung kann bei folgenden Gründen jederzeit erfolgen:
ein Versicherungsfall, eine Erhöhung des Beitrags, der Tod des Versicherungsnehmers, ein Umzug (Hausratversicherung), der Verkauf eines Autos oder einer Immobilie (Kfz-Versicherung; Gebäudeversicherung).
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