Obliegenheit


Die Pflicht, sorgfältig und vorsichtig zu sein, um die Versicherung nicht unnötig in Anspruch zu nehmen.

Wer die so genannten Obliegenheiten verletzt, riskiert seinen Versicherungsschutz (Ausnahme: Haftpflichtversicherung). So muss ein Antragsteller zum Beispiel die Fragen im Antrag wahrheitsgemäß beantworten, ein Kunde muss Gefahrerhöhungen anzeigen und ein Kfz-Versicherter muss sich an die Verkehrsregeln halten. Im Versicherungsfall gehört dazu auch die so genannte Schadenminderungspflicht. Bei den Obliegenheiten gilt das Prinzip "Alles oder Nichts". Bereits kleine Mogeleien bei der Schadenmeldung oder geringe Fristüberschreitung bei der Schadenanzeige können dazu führen, dass der Versicherer nicht zahlen muss.


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