Spartentrennung


Sach-, Lebens-, Kranken- und Kreditversicherung dürfen in der Bundesrepublik Deutschland nur in rechtlich selbständigen Unternehmen betrieben werden. Die deutsche Versicherungsaufsicht lässt eine Spartenkombination mit diesen Versicherungen nicht zu. Seit 1990 können Rechtsschutzversicherungen auch von sog. Kompostversicherern angeboten werden, wenn bei Schadenfällen ein rechtlich eigenständiges Unternehmen die Regulierung übernimmt.


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