Versicherungsfall


Situation, in der die Versicherung in Anspruch genommen wird.

In der Berufsunfähigkeitsversicherung tritt der Versicherungsfall ein, wenn ein Versicherter berufsunfähig wird. In der Lebensversicherung ist der Versicherungsfall der Tod der versicherten Person, in der privaten Krankenversicherung ein Arztbesuch, in der Hausratversicherung ein Einbruch. In den meisten Sachversicherungen dürfen Versicherter und Versicherer nach einem Schaden kündigen.

 
 
Vorsorge von A bis Z
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