Vorläufiger Versicherungsschutz


Vorläufige Deckungszusage des Versicherers, bis der erste Beitrag bezahlt ist.

Wer bereits vor Zahlung der ersten Prämie versichert sein möchte, muss sich beim Versicherer eine vorläufige Deckungszusage besorgen.


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Vorsorge von A bis Z
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