Das Widerrufsrecht ist das Recht, den Abschluss eines Versicherungsvertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Unterzeichnung des Versicherungsantrages schriftlich zu widerrufen. Maßgebend für die Fristwahrung ist der Eingang der schriftlichen Widerrufserklärung beim Versicherer oder dem Versicherungsvermittler. Der Versicherungsnehmer wird auf dieses Widerrufsrecht im Antragsvordruck ausdrücklich hingewiesen. Ausgeschlossen ist das Widerrufsrecht bei Vertragslaufzeiten unter einem Jahr, bei der Gewährung sofortigen Versicherungsschutzes durch den Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers und wenn der Antragsteller Vollkaufmann ist.
A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W X,Y,Z