Kinder in der ersten Berufsausbildung sind im Rahmen des elternlichen Vertrages in der Haftpflichtversicherung mitversichert. Spätestens mit Ende der Ausbildung ist für den Auszubildenden der Versicherungsschutz über den Vertrag der Eltern beendet.
Sofern das Kind eine unmittelbare weitergehende Ausbildung in Anspruch nimmt (z.B. Studium), erfolgt bei vielen Versicherern eine weitere Mitversicherung des Kindes im Rahmen des Vertrages der Eltern.
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