Ausfalldeckung / Forderungsausfall


Absicherung eigener Schadenersatzanforderungen, für den Fall dass der Schuldige nicht zahlt.

In den letzten Jahren entwickelten die Versicherer diesen Einschluss in der Haftplichtversicherung, da sich ein Schadenersatzanspruch nicht immer durchsetzen läßt.
Grund:
Der Schuldige hat keine Privathaftpflichtversicherung, oder zu wenig Geld, um den Schaden selbst zu bezahlen.
Ausweg:
Das Opfer - der Versicherungsnehmer - hat eine eigene Privathaftpflichtversicherung mit Ausfalldeckung abgeschlossen.

Je nach Versicherer ist diese Forderungsausfallversicherung mit oder ohne Zuschlag zu erhalten. Oftmals bietet die Forderungsausfallversicherung erst ab einer bestimmten Forderung (z.B. ab 2500 Euro) Versicherungsschutz.

Grundlage für die Inanspruchnahme der Forderungsausfallversicherung ist ein geichtlicher Schuldtitel über den Schadensverursacher.

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