Der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer haben die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung des Versicherungsvertrages.
Im Schadenfall kann gekündigt werden. Die Kündigung kann nach einem Monat nach Schadenregulierung fristlos oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres erfolgen. Im Falle einer fristlosen Kündigung ist allerdings zu beachten, dass dem Versicherungsunternehmen die Prämien bis zum Ende des Versicherungsjahres zustehen. Deshalb sollte eine fristlose Kündigung im Schadensfall gut überlegt sein.
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