Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Versichert sind hier eventuelle Haftpflichtansprüche gegen den Besitzer eines Hauses und/oder Grundstücks, weil dieser eine sog. Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.
Beispiel:
Der Eigenheimbesitzer hat den Gehweg vor seinem Grundstück bei Schneefall nicht geräumt. Eine Passantin stürzt und verletzt sich erheblich.
Eine Person stürzt auf der Treppe, weil diese nicht im ordnungsgemäßen Zustand ist, und verletzt sich. Nun macht er Schadensersatzansprüche gegen den Eigentümer und Vermieter geltend.
Bei Sturm werden Dachziegel vom Dach geweht und beschädigen ein vor dem Grundstück geparktes Auto.
In der Privathaftpflichtversicherung, die bereits in geringerem Umfang eine Haus- und
Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung einschließt, ist mitversichert die Haftpflicht
A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W X,Y,Z