Hüten fremder Hunde


Einige Versicherer erweitern den Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung auf die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Hüter von fremden Hunden aus. Es darf sich hierbei jedoch nicht um eine gewerbsmäßige Hütung handeln. Zudem wird geprüft, ob Versicherungsschutz über eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung des Hundehalters besteht. Die Haftpflicht als Hüter von Kampfhunden wird dann allerdings bei den meisten Versicherern ausgeschlossen

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