Schäden an geliehenen Sachen sind in der Haftpflichtversicherung eigentlich ausgeschlossen.
Ausnahme:
In der Privathaftpflichtversicherung werden einige Mietsachschäden ersetzt, darunter Schäden an der Bausubstanz oder Wasserschäden am fest verlegten Teppichböden des Vermieters.
Ausgeschlossen sind Schäden infolge normaler Abnutzung und Verschleiß.
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