Außer auf den Versicherungsnehmer erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf
dessen Ehegatten
deren unverheiratete, minderjährige Kinder
deren volljährige Kinder, die noch in der Schulausbildung oder in der Berufsausbildung sind.
Darüber hinaus sind auch Hausangestellte bei Ihrer Tätigkeit im Haushalt sowie Personen, die gefälligkeitshalber im Haushalt des Versicherungsnehmers tätig sind, mitversichert. Allerdings nur dann, wenn diese keine eigene Privathaftpflicht haben.
Zu Kindern gehören auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder.