Nachhaftung


Unter Nachhaftung versteht man gesetzliche Tatbestände, die die Haftung einer Person über den Zeitpunkt der tatsächlichen Gefahrtragung hinaus verlängern.

Die Nachhaftung in der Haftpflichtversicherung ist z.B. bei Vermögenschadenhaftpflichtversicherungen üblich. Der Versicherungsschutz geht zeitliche über den Zeitraum der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages hinaus. (z. B. in der Architekten-Haftpflichtversicherung)

Hintergrund ist, dass bei einer solchen speziellen Vermögenschaden-Versicherung der Fall auftreten kann, dass ein Schaden, dessen Ursache schon während der Wirksamkeit des Vertrages gesetzt wurde, erst nach Beendigung des Vertrages tatsächlich festgestellt wird.

Beispiel:
Der Architekt begeht während der Wirksamkeit seiner Berufshaftpflichtversicherung einen Planungsfehler in der Statik. Erst zwei Jahre nach dem Ende seiner Haftpflichtversicherung kommt es zum teilweisen Gebäudeeinsturz.

Um solche Deckungslücken zu schließen, bieten die Versicherer in den entsprechenden Haftpflichtversicherungen eine zeitliche Erweiterung des Versicherungsschutzes auf solche Nachhaftungsfälle an. Die Zeitspanne der versicherten Nachhaftung selbst ist verhandelbar - gegen Prämie lässt sich der Zeitraum auch nachträglich verlängern.

Inhalt Lexikon

A  B  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  R  S  T  U  V  W  X,Y,Z

A

B C
D E
F G H I
J K L
M N O P Q
R S T U
V W X,Y,Z

 
 
Vorsorge von A bis Z
A....
B . . .
C . . .
D . . .
E . . .
F . . .
G . . .
H . . .
I . . .
J . . .
K . . .
L . . .
M . . .
N . . .
O . . .
P,Q . . .
R . . .
S . . .
T . . .
U . . .
V . . .
W . . .
X,Y,Z . . .
 

Gratis Newsletter

Name:*

Emailadresse:*

* gefordertes Feld