Schlüsselersatz


Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von eigenen bzw. fremden Schlüsseln , die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben.
Mitversichert sind auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage.

Der Versicherungsschutz beschränkt sich i.d.R. auf die Kosten für die Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für ein vorübergehendes Notschloß.

In der Regel ist der Ersatz im Schadenfall auf einige 1000,- Euro begrenzt. Zusätzlich gilt oftmals eine Selbstbeteiligung von 150 Euro.

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