Selbstbeteiligung


Die Selbstbeteiligung dient der Prämienreduzierung. Wer von jedem Schaden eine bestimmte Summe selbst übernimmt, hat i.d.R. Beitragsvorteile. Im Bereich der privaten Haftpflichtversicherung rechnen sich jedoch Selbstbehalte kaum.
Dieser Prämienvorteil steigt jedoch mit dem vom Versicherer zu übernehmenden Risiko. So reduziert in der gewerblichen Haftpflichtversicherung die Selbstbeteiligung bereits beachtlich die Versicherungsprämie.

Inhalt Lexikon

A  B  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  R  S  T  U  V  W  X,Y,Z

A

B C
D E
F G H I
J K L
M N O P Q
R S T U
V W X,Y,Z

 
 
Vorsorge von A bis Z
A....
B . . .
C . . .
D . . .
E . . .
F . . .
G . . .
H . . .
I . . .
J . . .
K . . .
L . . .
M . . .
N . . .
O . . .
P,Q . . .
R . . .
S . . .
T . . .
U . . .
V . . .
W . . .
X,Y,Z . . .
 

Gratis Newsletter

Name:*

Emailadresse:*

* gefordertes Feld