Tätigkeitsschadenklausel


Im Rahmen der betrieblichen oder gewerblichen Haftpflichtversicherung sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen durch eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers zusätzlich versicherbar.

Die Versicherungssummen betragen i.d.R. 20 000 Euro bis mehrere Millionen Euro. Gerade im Bauhandwerksbereich sollte diese Klausel nicht zu gering ausgelegt werden. Empfehlenswert sind Versicherungssummen zwischen 500 000 und 1 Mio Euro im Bereich der Tätigkeitsschäden.

Die Auslegung dieser Klausel hat in der Vergangenheit zu erheblichen Schwierigkeiten geführt. Die Rechtsprechung hat in zwei maßgeblichen Urteilen den Anwendungsbereich des Ausschlusses eingegrenzt.

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