Aus der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind Hunde, Rinder, Pferde, Ponys sowie sonstige Reit- und Zugtiere, wilde Tiere, sowie Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Diese müssen gesondert versichert werden.
Hierfür bieten die Versicherer sog. Tierhalter-Haftpflichtversicherungen an.
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