Der Antragssteller einer Versicherung hat das Recht, den Abschluss des Versicherungsvertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Unterzeichnung des Antrages schriftlich zu widerrufen. Maßgebend für die Fristwahrung ist der Eingang der schriftlichen Widerrufserklärung beim Versicherer. Der Versicherungsnehmer muss auf dieses Widerrufsrecht im Antragsvordruck ausdrücklich hingewiesen werden.
Ausgeschlossen ist das Widerrufsrecht unter folgenden Bedingungen:
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