In der Hausratversicherung sind ebenfalls Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen. Jedoch nur dann, wenn diese nicht mehreren Wohnungen oder gewerblichen Zwecken dienen.
Durch den Wortlaut "versichert sind auch", könnte jedoch leicht der Eindruck entstehen der Kreis der versicherten Sachen werde erweitert, jedoch ist dies nicht der Fall.
Grundsätzlich sind Antennenanlagen, sofern sie privaten Zwecken dienen, versicherte Sachen und hat rein deklatorische Bedeutung, weshalb diese auch in den Bedingungen Erwähnung finden. Dadurch wird klargestellt, dass Antennenanlagen nicht zu den unversicherten Gebäudebestandteilen zu zählen sind.
Versicherungsort ist das gesamte Grundstück auf dem die versicherte Wohnung liegt.
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