Unter Aufräumkosten werden in der Hausratversicherung folgende Punkte verstanden:
Anstehende Kosten, die infolge eines eingetretenen Versicherungsfalls für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von Resten (Entsorgung) entstehen. Diese sind versichert.
Beispiel:
Kosten für Abfallentsorgung,
Kosten für das Aufräumen nach einem Vandalismusschaden.
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