Ausschlüsse Hausratversicherung
Nicht versichert sind in der Hausratversicherung Schäden, die aufgrund von
- grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seines Repräsentanten,
- Kriegsereignissen jeder Art,
- innerer Unruhen,
- Erdbeben oder
- Kernenergie
eintreten.
Ferner sind vom Versicherungsschutz z.B. ausgeschlossen:
- Sengschäden, die nicht durch einen Brand entstanden sind (z. B. glimmende Zigarette versengt einen Tisch),
- Kurzschluss- und Überspannungsschäden,
- Einbruchdiebstahl- oder Raubschäden durch vorsätzliche Handlungen von Hausangestellten oder Personen, die bei dem Versicherungsnehmer wohnen,
- Plansch- oder Reinigungswasser (z. B. Umstoßen eines Putzwassereimers),
- Schäden durch Grundwasser, stehende oder fließende Gewässer, Hochwasser, Rückstau,
- Schäden durch Erdsenkung, Erdrutsch, Schwamm, Sturmflut, Lawinen und Schneedruck.
- Ausgeschlossen sind auch Schäden, die durch das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen entstehen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind.