Gewaltsames Eindringen in verschlossene Räume.
Beim Einbruch werden zumeist Wertgegenstände gestohlen und Schäden an Sicherungseinrichtungen verursacht. Mitunter zerstören die Einbrecher aus purem Vandalismus auch Teile der Wohnungseinrichtung. Vandalismus (Vandalismus liegt vor, wenn der Täter auf eine der unten bezeichneten Arten in die Wohnung eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.) ist in der Hausratversicherung und in der Vollkaskoversicherung mit versichert.
Einbruch liegt vor, wenn (der Täter)
a) in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels falscher Schlüssel oder anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge eindringt;
b) in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er auch außerhalb der Wohnung durch Raub oder ohne fahrlässiges
Verhalten des berechtigten Besitzers durch Diebstahl an sich gebracht hat.
Einbruchschäden am Haus erstattet die Gebäudeversicherung.
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