Entschädigung Hausratversicherung


In der Hausratversicherung wird dem Versicherungsnehmer bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen der Neuwert zum Zeitpunkt des Schadenfalls ersetzt; bei beschädigten Sachen die Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung.

Entschädigungshöchstgrenze ist die vereinbarte Versicherungssumme. Versicherte Kosten werden jedoch i.d.R. bis zu 10 % auch über die Versicherungssumme hinaus ersetzt. Für Wertsachen gelten separate Entschädigungsgrenzen.

Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert im Schadenfall, so erfolgt eine Anrechnung der Unterversicherung, es sei denn der Versicherer verzichtet auf den Einwand der Unterversicherung.

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