Höchstbetrag für die Entschädigung im Versicherungsfall.
Im Rahmen von Sachversicherungen gelten für einzelne Leistungsbereiche gesonderte Entschädigungsgrenzen.
So ist in der Hausratversicherung alles bis zur vereinbarten Versicherungssumme zum Neuwert abgesichert.
Wertsachen, die nicht gesondert in einem Tresor geschützt sind, werden jedoch maximal bis zur Höhe von 20 Prozent der Gesamtversicherungssumme erstattet.
Ähnlich ist es mit Aufräumkosten in der Gebäudeversicherung, die meist nur bis zu fünf Prozent der Gesamtversicherungssumme eingeschlossen sind.
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