Fahrräder sind in der Hausratversicherung gemäß den Bedingungen versicherte Sachen. Somit besteht Versicherungsschutz gegen die versicherten Gefahren.
Durch zusätzliche Vereinbahrung der Farrad-Diebstahl - Klausel wird Ersatz geleistet, wenn ein Fahrrad gestohlen wird, solange es in Benutzung war und gesichert abgestellt wurde (mit Fahrradschloss) oder wenn es sich in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befand.
(Wenn es aus Ihrem eigenen verschlossenen Keller gestohlen wird, ist dies ohnehin versichert.)
Da über diese Klausel nicht nur eines, sondern die Fahrräder der ganzen Familie versichert werden können, sollten Sie darauf achten, ob die hier vereinbarte Entschädigungsgrenze (meistens 1 % der Versicherungssumme) ausreicht. Falls nicht, kann diese gegen Mehrbeitrag erhöht werden.
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