Luftfahrzeugabsturz Hausratversicherung


Schäden, die durch den Absturz oder den Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung entstehen, sind in der Hausratversicherung mitversichert. In früheren Versicherungsbedingungen wurde darauf abgestellt, ob das Luftfahrzeug bemannt sei. Dies spielt nunmehr keine Rolle.

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