Schlossänderungen Hausratversicherung


In der Hausratversicherung werden Kosten für Schlossänderungen ersetzt, wenn die Türschlüssel der Wohnung durch einen Versicherungsfall abhanden gekommen sind. Hierbei ist anzumerken, dass das reine Verlieren von Schlüsseln und die daraus entstehenden Kosten nicht versichert sind, da es sich nicht um einen Versicherungsfall im Sinne der Bedingungen handelt. Versichert wären beispielsweise Schlossänderungskosten, nachdem der Versicherungsnehmer beraubt wurde und hierbei die Schlüssel mit abhanden kamen.

Inhalt Lexikon

A  B  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  R  S  T  U  V  W  X,Y,Z

A

B C
D E F G H I
J
K L M N O
P Q
R S T U V W X,Y,Z

 
 
Vorsorge von A bis Z
A....
B . . .
C . . .
D . . .
E . . .
F . . .
G . . .
H . . .
I . . .
J . . .
K . . .
L . . .
M . . .
N . . .
O . . .
P,Q . . .
R . . .
S . . .
T . . .
U . . .
V . . .
W . . .
X,Y,Z . . .
 

Gratis Newsletter

Name:*

Emailadresse:*

* gefordertes Feld