Schmuck Hausratversicherung


Die Entschädigungsgrenzen für Bargeld betragen max. 1000,--Euro, für Urkunden 2500,--Euro und für Briefmarken, Gold, Münzen und Schmuck höchstens 20.000,--Euro. Diese Entschädigungsgrenzen können sich erhöhen, wenn die Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Edelsteine oder Perlen, Briefmarken aber auch Münzen, Gold- und Platinteile sowie Urkunden (inkl. Sparbücher und Wertpapiere) in einem Tresor gesichert werden.

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