Sicherheitsvorschriften gehören in der Hausratversicherung zu den vertraglichen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. In der Hausratversicherung sind alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Hierzu zählen beispielsweise Bauvorschriften, Brandschutzvorschriften oder die vereinbarte Einrichtung einer Einbruchmeldeanlage. Ferner hat der Versicherungsnehmer in der kalten Jahreszeit entweder die Wohnung ausreichend zu beheizen oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen zu entleeren und entleert zu halten.
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