Betrag, den eine Lebensversicherung bei Vertragsende auszahlt.
Die Ablaufleistung besteht aus einem garantierten und einem nicht garantierten Teil. Der garantierte Teil ist die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme, der nicht garantierte Teil ist die Gewinnbeteiligung. Beides zusammen macht die prognostizierte Ablaufleistung aus. Ändern sich die Bedingungen am Kapitalmarkt, kann ein Versicherer gezwungen sein, seine Prognose für die Gewinnbeteiligung zu ändern.
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