Längere Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit durch Krankheit, Verletzung oder Schwäche.
Von Berufsunfähigkeit spricht man bei einer dauerhaften Invalidität durch Krankheit oder Unfall, die zum Ausfall der Arbeitskraft führt (Anders: "Arbeitsunfähigkeit"). Die Sozialversicherung verwendet diesen Begriff für Versicherte, die weniger als die Hälfte von vergleichbaren gesunden Arbeitnehmern verdienen. Bei privaten Versicherungen fallen hierunter Versicherte, die mindestens sechs Monate nicht imstande sind, ihren Beruf oder eine gleichwertige Tätigkeit auszuüben.
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