Eischätzung des Gesundheitszustandes eines Antragstellers oder Versicherten.
Die Versicherer stellen in ihren Anträgen zu bestimmten Personenversicherungen Gesundheitsfragen. Ein Antragsteller muss diese nach bestem Wissen und Gewissen beantworten. Grund: Die Tarifkalkulation der Versicherer basiert auf durchschnittlichen Risikoverhältnissen. Bei schwerwiegenden Krankheiten arbeiten die Versicherer dann häufig mit Leistungsausschlüssen, um sich vor bereits absehbaren Kosten zu schützen. Alternative ist ein Risikozuschlag; der Beitrag wird dann angehoben.
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