Rechnungszins Lebensversicherung


Vom Versicherer garantierter Zins für Kapital bildende Lebens- und private Rentenversicherungen.

Der Rechnungszins bezieht sich auf das in dem Vertrag vorhandene Deckungskapital und ist für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert. Für Verträge, die vor 1995 abgeschlossen wurden, beträgt er 3,5 Prozent, für Verträge, die zwischen 1995 und Juni 2000 abgeschlossen wurden 4,0 Prozent und seither 2,75 Prozent. Seit 1995 können die Versicherer den Rechnungszins auch niedriger festlegen.

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