Soweit nicht besondere Gründe (etwa Tod oder Geschäftsaufgabe eines Einzelanwalts) für einen Anwaltswechsel sprechen, trägt die Rechtschutz-Versicherung marktüblich die Kosten eines Anwalts in der jeweiligen Instanz. Die mit einem Anwaltswechsel verbundenen Mehrkosten gehen also zu Lasten des Versicherungsnehmers.
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