Beratungsrechtschutz Rechtsschutzversicherung


Ändert sich die Rechtslage für den Versicherungsnehmer (z.B. Erbfall, Geburt eines Kindes, Trennung) durch ein vom Willen des Versicherungsnehmers unabhängiges Ereignis, besteht in der Regel Beratungs-Rechtschutz im Familien- und Erbrecht durch Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts (oder Notars), auch in ausländischem Recht, falls dies nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Anwalts zusammenhängt.
Die Erstberatung wegen vom Sozialamt übergeleiteter Unterhaltsansprüche wird von den Rechtschutz-Versicherern in der Regel ohne weitere Nachprüfung gedeckt. Entfaltet der Rechtsanwalt über die reine Beratung hinaus eine Vertretungstätigkeit, z.B. anlässlich eines Erbfalls, sind die Rechtschutz-Versicherungen jedoch nicht eintrittspflichtig.

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