Deckung Rechtsschutzversicherung


Die Rechtschutz-Versicherer gewähren Deckung, bzw. Versicherungsschutz, Rechtschutz oder Kostenschutz (die Begriffe werden zumeist synonym verwandt), wenn ein Rechtschutzfall (Versicherungsfall) im versicherten Zeitraum eintritt, unter die vertraglich vereinbarten Bereiche, Eigenschaften und Leistungsarten fällt, keine ausgeschlossene Rechtsangelegenheit darstellt und für den jeweiligen Verfahrensabschnitt Erfolgsaussichten aufweist.

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