Ehrenamt Rechtsschutzversicherung


Ehrenamtliche Tätigkeiten werden, solange sie dem privaten Bereich zuzuordnen sind (wie ehrenamtlicher Verwalter einer Wohnanlage) im Rahmen einer privaten Rechtschutz-Versicherung abgesichert. Geringe Aufwandsentschädigungen stehen einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht entgegen.
Ist die ehrenamtliche Tätigkeit allerdings einer echten Funktion gleichzusetzen, wie z. B. bei dem ehrenamtlichen Vorstand einer Produktionsgenossenschaft, dann ist hier eine Risikosituation gegeben, die einem gewerblichen Risiko entspricht.
Als Folge müßten solche "Institutionen" selbst den Versicherungsschutz für ihre ehrenamtlichen Vorstände bereitstellen.

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