Eintritt des Versicherungsfalles Rechtsschutzversicherung


Im allgemeinen ist der Versicherungsfall dann eingetreten, wenn der Rechtsverstoß begangen wurde oder begangen worden sein soll. Die Bestimmung dieses Termins sollte somit eher selten Probleme bereiten (vergleiche Kfz-Haftpflicht-Versicherung: Wenn´s kracht, dann ist der Versicherungsfall da, nicht schon, wenn man den Führerschein erwirbt).

Inhalt Lexikon

A  B  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  R  S  T  U  V  W  X,Y,Z

A

B C
D E F G H I J
K L M N O P Q
R S T U V W X,Y,Z

 
 
Vorsorge von A bis Z
A....
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