Erfolgsaussichten Rechtsschutzversicherung


Um die Versichertengemeinschaft nicht mit unnötigen Kosten zu belasten, kann der Versicherungsschutz versagt werden, wenn die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Dies ist etwa der Fall, wenn wegen eines Arbeitsunfalls Schadenersatzansprüche gegen den Unternehmer geltend gemacht werden sollen, obwohl dessen Haftung, abgesehen von der vorsätzlichen Schadenszufügung, ausgeschlossen ist.
Die Entscheidung der Rechtschutz-Versicherer ist dem Versicherungsnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe mitzuteilen.
Einige Rechtschutz-Versicherer nehmen in folgenden Fällen keine entsprechende Prüfung vor:
- Disziplinar- und Standes-Rechtschutzes,
- Straf-Rechtschutzes,
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutzes sowie
- Beratungs-Rechtschutzes im Familien- und Erbrecht.

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