Unter Erstberatung wird eine erste anwaltliche
Beratung verstanden, für die i.d.R. nicht mehr als 180.- Eur
netto durch den Anwalt berechnet werden kann.
Einige Rechtschutz-Versicherer verzichten auf die
Anrechnung einer Selbstbeteiligung, wenn die Erstberatung
zur Erledigung des Rechtschutzfalles führt.
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