Als Versicherungsleistung werden von den Rechtschutz-Versicherungen
in der Regel wie folgt übernommen:
1. Fahrtkosten, die versicherten Personen entstehen, weil
ihr Erscheinen als Beschuldigte oder Partei vor einem
ausländischen Gericht angeordnet wird und zur Vermeidung
von Rechtsnachteilen erforderlich ist.
2. Sonstige Fahrtkosten - von gegnerischen Parteien -
wenn dann die Versicherungsnehmer vor Gericht zu deren Übernahme
verplichtet werden.
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