Gerichte verlangen für ihr Tätigwerden Gebühren,
die sich nach der Höhe des Streitwertes richten, in
Straf- und Bußgeldverfahren auch nach der Höhe der verhängten
Strafe oder Buße. Ferner fallen Auslagen wie Entschädigungen
für Zeugen, Sachverständige oder Dolmetscher an.
In Deutschland und in vielen anderen Ländern richtet
sich die Pflicht, diese Kosten ganz oder teilweise zu
tragen, nach dem Ausgang des Verfahrens. Bei
Mittellosigkeit eines Prozessgegners treffen aber nicht
nur die eigenen Anwaltskosten die Klagepartei, sondern
auch die Gerichtskosten.
Bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten hat jede Partei
in der ersten Instanz unabhängig vom Ausgang des
Verfahrens die eigenen Kosten selbst zu tragen.
Die Rechtschutz-Versicherer tragen in der Regel die
Gerichtskosten im Rahmen ihres Versicherungsschutzes.
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