Gerichtskosten Rechtsschutzversicherung


Gerichte verlangen für ihr Tätigwerden Gebühren, die sich nach der Höhe des Streitwertes richten, in Straf- und Bußgeldverfahren auch nach der Höhe der verhängten Strafe oder Buße. Ferner fallen Auslagen wie Entschädigungen für Zeugen, Sachverständige oder Dolmetscher an.
In Deutschland und in vielen anderen Ländern richtet sich die Pflicht, diese Kosten ganz oder teilweise zu tragen, nach dem Ausgang des Verfahrens. Bei Mittellosigkeit eines Prozessgegners treffen aber nicht nur die eigenen Anwaltskosten die Klagepartei, sondern auch die Gerichtskosten.
Bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten hat jede Partei in der ersten Instanz unabhängig vom Ausgang des Verfahrens die eigenen Kosten selbst zu tragen.
Die Rechtschutz-Versicherer tragen in der Regel die Gerichtskosten im Rahmen ihres Versicherungsschutzes.

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